Von der Schweiz nach Deutschland umziehen: So klappt es
Bei einem Umzug von der Schweiz nach Deutschland muss auf einige Sachen geachtet werden. Dazu gehören Planung, die Kosten sowie die Zollpflicht. Die Behörden und die Formalien bezüglich der Papiere gehören dazu. Auslandsumzüge sind relativ umfangreich. Nur wenige Umzugsunternehmen bieten internationale Umzüge an. Da die Schweiz zentral gelegen ist, ziehen viele Menschen in die Schweiz. Aber es gibt auch den umgekehrten Weg, dass Menschen von der Schweiz nach Deutschland umziehen.
Die Planung
Die Planung von Auslandsumzügen ist aufwendiger, als im Inland. Das gilt besonders dann, wenn die Adressen nicht gerade in Grenznähe liegen. Transportwege und Fahrzeiten verlängern sich stark bei einem Auslandsumzug. Dabei muss beim Packen der Umzugssache auf die Sicherheitsstandards geachtet werden. Bereits hier, sollte früh am Morgen begonnen werden.
Die Kosten des Auslandsumzugs
Bei einem Umzug Schweiz nach Deutschland sind die Kosten allgemein höher. Dazu zählen Arbeitsstunden und Fahrzeiten. In der Summe können Sie zwischen 1100 und 2900EUR liegen. Abhängig ist dies mitunter vom Volumen des Umzugsgutes. Ein weiterer Faktor ist die zu zahlende LKW-Maut. Je nachdem wie viele Transportfahrzeuge benötigt werden, fallen die Kosten an.
Die Zollpflicht
Deutschland liegt in einem EU-Mitgliedsstaat. Deswegen handelt es sich beim Übertritt von der Schweiz nach Deutschland um einen außerordentlichen Grenzübertritt. Entsprechend fallen die Zollbestimmungen der EU ins Gewicht. Notwendig ist das Formular 0350 der zuständigen Zollbehörde. Es bietet sich an, das Formular vor dem Packen der Umzugskartons herunterzuladen und es zweifach auszudrucken und die Liste bei jedem Karton zu verlängern. Am Umzugstag selbst werden die Angaben dann einmal sauber übertragen.
Die Behördengänge
Sinnvoll ist es, Kontakt mit der neuen Wohngemeinde aufzunehmen, um die Ummeldung vorzunehmen. Diese nehmen sie bis zu 3 Wochen vor dem Umzug entgegen. Die entsprechende Behörde übergibt die Unterlagen für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Es gibt zwar ein Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz, jedoch muss die Genehmigung erst einmal beantragt werden. Vor dem Umzug wird für den fahrenden Pkw außerdem ein schweizerisches Zollkennzeichen benötigt. Damit ist die Ausfuhr und das Führen eines schweizerischen Kraftfahrzeuges erlaubt, wenn es bei der Dienststelle des Zolls beantragt wurde. Es handelt sich um eine provisorische Immatrikulation. Sie ist von vorübergehender Gültigkeit und der Kunde bekommt mit ihr eine entsprechende Kontrollmarke übergeben. Sinnvoll ist es, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Für die Anmeldung beim deutschen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt gilt eine Frist von einer Woche. Hier kann die Wartezeit 3-4 Stunden betragen.
Papierkram
Auf keinen Fall dürfen die entsprechenden Papiere vergessen werden. Sie müssen gültig sein bzw. neu angefertigt oder verlängert werden. Das kann mitunter mehrere Wochen dauern. Es sollten von sämtlichen Dokumenten Kopien angefertigt und vor dem Umzugstag im Pkw hinterlegt werden. Gegebenenfalls gibt man ein Teil, wie zum Beispiel die Zollformulare und die Inventarliste an die Umzugsfirma. Notwendige Unterlagen sind der Personalausweis, Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge, die Anmeldebestätigung von der Schweiz, der Kauf- oder Mietvertrag der neuen Unterkunft sowie das Formular 0350 vom Zoll. Dazu kommt eine Inventarliste in zweifacher Ausführung, eine Vollmacht des Antragstellers für die Verzollung und die Fahrzeugpapiere und Erklärung des Besitzers mit dem Zoll Kennzeichen für den Fahrzeugumzug.
Dieser Beitrag dürfte Sie ebenfalls interessieren: